Ausbildung zum medizinisch-technischen Assistenten (MTA)

Medizinisch-technische Assistentinnen- und Assistenten sind im Gesundheitswesen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung, unverzichtbar. Der Medizinisch-technische Assistent, kurz MTA, ist ein sogenannter Heilhilfsberuf. Die Ausbildung ist durch ein Bundesgesetz, das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin sowie die dazugehörige Prüfungsordnung, MTA-APro, geregelt. Die Ausbildung zum medizinisch-technischen Assistenten dauert drei Jahre und wird an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen angeboten. Der Frauenanteil der Auszubildenden beträgt, wie bei den meisten Heilhilfsberufen, über neunzig Prozent. Standesorganisation der Medizinisch-technischen Assistenten in Deutschland ist der Deutsche Verband technischer Assistenten und Analytiker in der Medizin, DVTA. Der DVTA setzt sich seit Langem für eine Akademisierung des Berufsbildes ein.

So soll als Zugangsvoraussetzung für die MTA-Ausbildung nach den Vorstellungen des DVTA das Abitur gelten. Tatsächlich ist es bereits heute so, dass viele MTA-Schüler über die allgemeine Hochschulreife verfügen. Zugangsvoraussetzung ist allerdings der mittlere Bildungsabschluss. Eine kleine Anfrage der gesundheitspolitischen Sprecher der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag hat ergeben, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, die Zugangsvoraussetzungen zu ändern. Angehende medizinisch-technische Assistenten erhalten keine Ausbildungsvergütung, wie es beispielsweise bei Pflegepersonal oder Arzthelferinnen der Fall ist. Bei staatlich anerkannten Privatschulen muss sogar oftmals ein monatliches Schulgeld für die Dauer der Ausbildung entrichtet werden. Die staatlichen Ausbildungsstellen für MTA erheben in der Regel kein Schulgeld.

Die staatlichen MTA-Schulen sind oft direkt an Krankenhäuser oder Universitätskliniken angeschlossen. Bei vielen dieser Ausbildungsinstitute ist ein Aufnahmetest zu absolvieren. Nach der Ausbildung schließt sich ein Staatsexamen mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung an. Nur nach Bestehen der staatlichen Prüfung darf die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung MTA geführt werden. Hinter dem Oberbegriff MTA verstecken sich allerdings genau genommen vier verschiedene Fachrichtungen. Das erste Ausbildungsjahr ist für alle MTA gleich. Erst danach erfolgt die Spezialisierung nach verschiedenen Fachrichtungen. Nicht alle MTA-Schulen bieten alle Fachrichtungen an. Bei den vier Fachrichtungen für MTA handelt es sich um Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten, MTLA, Medizinisch-technische Radiologieassistenten, MTRA. Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik, MTAF sowie Veterinärmedizinisch-technische Assistenten, VMTA.

MTA, welche die Prüfung in einer Fachrichtung bestanden haben, können nach einer jeweils einjährigen Weiterbildung die Prüfung für eine weitere Fachrichtung ablegen. Grundsätzlich sehen die Berufsaussichten für MTA sehr gut aus, denn es besteht insgesamt ein wachsender Bedarf an spezialisierten Fachkräften im Gesundheitswesen. MTA sind als wichtige Berufsgruppe im Gesundheitswesen den Patienten nicht immer so offensichtlich präsent wie beispielsweise Ärzte oder Pflegepersonal. Denn besonders Laboratoriumsassistenten arbeiten mehr im Hintergrund einer Klinik oder einer größeren Praxis. Das Einsatzspektrum für MTA ist sehr umfangreich und vielseitig. Teilweise gibt es sogar innerhalb der Fachrichtungen weitere Spezialisierungen.

Nahezu alle ärztlichen Diagnosen gründen sich auf Labordiagnostik der Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin. Ohne MTLA also keine Diagnose und ohne Diagnose keine adäquate Therapie oder Verlaufskontrolle. MTRA sind ausgewiesene Fachleute in der Röntgendiagnostik oder der Strahlentherapie. Bei vielen Erkrankungen sind bildgebende Verfahren wie konventionelles Röntgen, Computertomografie oder Kernspin zur Diagnose oder Therapie unerlässlich. Hohes technisches Verständnis, Flexibilität und Belastbarkeit sind für dieses anspruchsvolle Berufsbild unverzichtbar. VMTA arbeiten in größeren Tierarztpraxen oder Tierkliniken und unterstützen Tierärzte bei ihrer Arbeit. Die Durchführung von Lungenfunktionstests, EKG und EEG oder Prüfungen der Nervenleitgeschwindigkeit gehören zu den typischen Aufgabengebieten von MTAF.

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