Gegenstand des Berufsbildes in der Gesundheits- und Krankenpflege ist die eigenverantwortliche Betreuung und Versorgung von Menschen in allen Altersgruppen. Der Gesundheits- und Krankenpfleger, umgangssprachlich kurz Krankenpflegerin oder Krankenpfleger genannt, ist einer der Fachberufe im Gesundheitswesen. Zu den Gesundheitsfachberufen gehören ganz allgemein die Tätigkeiten in der Gesundheitsförderung, in der Diagnostik, Rehabilitation und Therapie. Das Berufsbild beinhaltet vielfältige selbstständige und insofern auch verantwortungsvolle Arbeiten im ambulanten sowie im stationären Umfeld des gesamten Gesundheitswesens. Für die Ausbildung stehen sowohl staatliche als auch private Krankenpflegeschulen zur Verfügung.
Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Krankenpfleger sind:
• die mittlere Reife
• der Hauptschulabschluss zusammen mit einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
• die erfolgreich beendete Berufsausbildung zum Krankenpflegehelfer
• die mindestens einjährige Ausbildung zum Kranken- oder zum Altenpflegehelfer
• das zwar nicht gesetzlich vorgeschriebene, in der Praxis jedoch eingehaltene Mindestalter von 16 Jahren
Die Rechtsgrundlage für den Beruf eines Krankenpflegers ist das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, das Krankenpflegegesetz, kurz KrPflG aus Juli 1957. Die Ausbildung zum Krankenpfleger beziehungsweise zur Krankenpflegerin erfolgt bundeseinheitlich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, der KrPflAPrV. Im Anschluss an die dreijährige Ausbildung folgt die staatliche Prüfung. Die Ausbildung ist zweigeteilt in 2.100 Unterrichtsstunden Theorie sowie in 2.500 Stunden Praxisunterricht. Zur Ausbildung gehört eine 1.200stündige sogenannte Differenzierungsphase mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung hin zur Gesund- und Krankenpflege beziehungsweise zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
In der theoretischen Ausbildung liegt der Schwerpunkt mit rund 1.000 Stunden auf der Gesundheits- und Krankenpflege ganz allgemein, zusammen mit den Pflege- und Gesundheitswissenschaften. Eine weitere wichtige Thematik mit rund 500 Stunden sind die pflegerelevanten Kenntnisse in Medizin und Naturwissenschaften. Geistes- sowie Sozialwissenschaften, Politik, Recht und Wirtschaft runden die theoretische Ausbildung ab. Unterrichtet wird von Pflegepädagogen und Dozenten. Neben der reinen Wissensvermittlung beinhaltet die theoretische Ausbildung auch das Vorführen von Demonstrationen, von praktischen Beispielen sowie das praktische Üben von vorgegebenen Handlungsabläufen zur Grund- und zur Behandlungspflege.
Die praktische Ausbildung teilt sich in den allgemeinen Bereich Gesundheitspflege sowie in den Differenzierungsbereich Kranken- oder Kinderkrankenpflege auf. Die Ansprüche innerhalb der einzelnen Fachgebiete steigen mit zunehmender Ausbildungsdauer. So richtig interessant werden die Lehrinhalte im dritten Ausbildungsjahr in den Fachgebieten Gynäkologie, Neurologie oder Chirurgie. In der KrPflAPrV werden die folgenden zwölf Themenbereiche aufgeführt, die dem Krankenpfleger im Verlaufe seiner Ausbildung theoretisch und praktisch zu vermitteln, die also zu lehren und zu lernen sind.
• Erkennen, Erfassen und Bewerten von Pflegesituationen bei Menschen jeden Alters
• Auswählen, Durchführen und Auswerten von Pflegemaßnahmen
• Fachkundiges Gewährleisten von Anleitung, Beratung sowie Unterstützung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
• Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten
• Personenbezogenes Ausrichten des Pflegehandelns
• Ausrichten des Pflegehandelns an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
• Ausrichten des Pflegehandelns an Qualitätskriterien, an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an ökologischen und wirtschaftlichen Grundsätzen
• Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
• Einleiten von lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
• Entwickeln eines beruflichen Selbstverständnisses zur Erfüllung der beruflichen Anforderungen
• Einflussnahme auf die Entwicklung des Pflegeberufes innerhalb der Gesellschaft
• Kooperation in Gruppen und Teams
Der Beruf des Krankenpflegers ist mindestens so facetten- und abwechslungsreich wie die vorangehende Ausbildung. Kranke Menschen gibt es jederzeit in jedem Alter. Eine Krankheit hat oftmals mehr als nur eine Ursache. Der Krankenpfleger ist durch seine tägliche Arbeit, durch seine Kompetenz sowie durch die Verantwortung im wahrsten Sinne des Wortes hautnah am Menschen. Diese Situation erfordert einen immer hellwachen, präsenten und motivierten Krankenpfleger. Wie das Wort sagt, pflegt er den Kranken. Das geht im Alltag deutlich weiter als eine medizinische Versorgung durch die Ärzte. Zu den besonders geforderten Eigenschaften des Krankenpflegers gehören ein offenes Wesen, die Bereitschaft zur Kommunikation sowie viel Verständnis für den temporär oder chronisch kranken Menschen. Die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger ist seit Beginn des Jahres 2004 staatlich geschützt.