Ausbildung zum Heilpraktiker / Heilpraktikerin

Der Heilpraktiker zählt nach Einkommensteuergesetz zu den sogenannten freien Berufen, die Heilpraktikertätigkeit stellt also kein Gewerbe dar. Heilpraktiker ist ein Zukunftsberuf mit langer Tradition. Seine Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten stellen den ganzen Menschen in seiner Körper-Geist-Seele-Einheit in den Vordergrund. Heutzutage hat der Heilpraktikerberuf größere Bedeutung als jemals zuvor, denn die Schulmedizin stößt gerade bei chronischen Leiden und Erkrankungen häufig an ihre Grenzen. Der Heilpraktiker ist in Deutschland neben dem Arzt der einzige freie Heilberuf. Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, darf also keine Diagnosen stellen oder in eigener Verantwortung Kranke behandeln. Der Heilpraktiker genießt in all seinem diagnostischen und therapeutischen Handeln völlige Therapiefreiheit. Er darf also alle Diagnose- und Therapieverfahren anwenden, sofern nicht gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen.

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Den Körper in Einklang bringen – nur ein Ziel eines Heilpraktikers (Bild: stockxpertcom).

Die Therapiefreiheit ist für den Heilpraktiker ein hohes Gut. Es ist also für den zugelassenen Heilpraktiker möglich, sich gemäß seinen eigenen Neigungen zu spezialisieren, beispielsweise auf Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik. Die meisten Heilpraktiker bieten eine Kombination von verschiedenen Naturheilverfahren an, um ihren Patienten effektiv helfen zu können. Patienten, die einen Heilpraktiker aufsuchen, haben oft eine Arztodyssee hinter sich und wissen, dass sie Geduld mitbringen müssen, es sind in der Regel mehrere Therapiesitzungen nötig, um einen durchschlagenden Erfolg zu erzielen. Heilpraktiker ist kein Lehr- oder Ausbildungsberuf im klassischen Sinne. Es gibt in Deutschland auch keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Heilpraktiker. Dennoch gibt es eine wichtige Hürde, die jeder Heilpraktikeranwärter nehmen muss, wenn er die Heilkunde in eigener Verantwortung ausüben will.

Diese sogenannte „amtsärztliche Überprüfung“ muss bestanden werden, um sich in Deutschland als Heilpraktiker niederzulassen. Heilpraktiker ist also ein Zulassungsberuf. Die Amtsarztprüfung besteht in der Regel aus drei Teilen, einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Alle Teile der Prüfung müssen bestanden werden, damit das Gesundheitsamt der unteren Verwaltungsbehörde die Zulassung als Heilpraktiker empfehlen kann. Die Amtsarztprüfung zum Heilpraktiker findet in jedem Bundesland in der Regel zweimal jährlich statt. Die mündlich-praktische Prüfungskommission besteht aus dem Amtsarzt des Gesundheitsamtes zusammen mit zwei Beisitzern, die Heilpraktiker sind. Die beisitzenden Heilpraktiker werden in der Regel von den Heilpraktikerverbänden entsandt. Während der mündlichen Prüfung können die Beisitzer auch Fragen stellen, die endgültige Entscheidung über die Zulassung als Heilpraktiker liegt aber in der alleinigen Entscheidung des Amtsarztes.

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Heilpflanzen und Globuli gehören zum Handwerkszeug eines Heilpraktikers (Bild: Fotolia).

Die Heilpraktikerüberprüfung ist eine sogenannte Gefahrenabwehrprüfung und stammt noch, genau wie das Heilpraktikergesetz, aus der Zeit des Nationalsozialismus. Der Amtsarzt hat festzustellen, ob der angehende Heilpraktiker eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen könnte. Ein Heilpraktiker muss also unbedingt die gesetzlichen Grundlagen dessen kennen, was er nicht darf. So ist einem Heilpraktiker beispielsweise die Ausübung der Geburtshilfe oder das Behandeln von meldepflichtigen Infektions- und Geschlechtskrankheiten untersagt. Ein Heilpraktiker darf auch keine verschreibungspflichtigen Arzneien verordnen oder Totenscheine ausstellen. Darüber hinaus wird in der Überprüfung aber auch das gesamte Spektrum der Medizin abgefragt, oft sind innere Medizin, Notfallmedizin, aber auch Neurologie und Psychiatrie Gegenstand der Heilpraktikerüberprüfung. Der Besuch einer Heilpraktikerschule ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dennoch ratsam.

Es sollte auf eine gute Unterrichtsqualität Wert gelegt werden. Wer die verschulte Form mit Präsenzunterricht nicht mag, kann sich auch im Fernstudium zu Heilpraktiker ausbilden lassen. Die Prüfung kann bisher bei Nichtbestehen in Deutschland beliebig oft wiederholt werden. Die Durchfallquote wird in verschiedenen Bezirken mit 90 Prozent oder sogar höher angegeben. Eine Zulassung zum Heilpraktiker kann erst mit 25 Jahren erfolgen; als weitere Zugangsvoraussetzungen muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag vorgelegt werden. Außerdem dürfen keine schweren Krankheiten oder Suchterkrankungen vorliegen.

Heilpraktiker ist nahezu immer ein Zweitberuf. Beste Chancen zum Bestehen der Prüfung haben Kandidaten, die vorher einen sogenannten Heilhilfsberuf, wie beispielsweise MTA, Krankenschwester oder Physiotherapeut, erlernt haben. Die Zahl der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren nochmals stark angestiegen, wobei die meisten Heilpraktiker weiblich sind. Da es sich bei den Heilpraktikerleistungen um Selbstzahlerleistungen handelt, braucht es in den meisten Fällen bis zu einige Jahre Anlaufzeit, damit sich eine neu geründete Praxis etablieren kann.

Viele Heilpraktiker schließen sich auch einer Praxisgemeinschaft an, in der unterschiedliche Diagnose- und Therapieverfahren kombiniert werden. Mittlerweile sind auch einige gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen, Heilpraktikerleistungen zumindest teilweise zu erstatten. Für den ambitionierten Heilpraktikeranwärter steht zunächst das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung im Vordergrund. Erst danach erfolgen in der Regel die weiteren Aus- und Fortbildungen für die verschiedenen Therapie- und Diagnoserichtungen. Auch ein zugelassener Heilpraktiker wird sich ständig weiterbilden müssen, um seinen Patienten eine optimale naturheilkundliche Versorgung bieten zu können. Eine Ausbildungsförderung nach BAföG ist für angehende Heilpraktiker leider nicht möglich. Die ärztliche Berufsordnung schließt bis heute eine offizielle Zusammenarbeit von Arzt und Heilpraktiker aus.

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